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Behandlung von Angstpatienten in Vollnarkose

Schmerzfrei behandeln. Angst reduzieren.

Ob Implantation, Zahnentfernung, Parodontosebehandlung oder Wurzel­kanalbehandlung – fast alle Behandlungen können während Sie schlafen schmerzfrei durchgeführt werden. Wir bieten dadurch Angst­patienten das Optimum an Individualbetreuung. Sie können wählen zwischen verschiedenen Narkose­formen. Ist eine umfangreiche Therapie mit mehreren Einzelschritten angedacht, lässt sich diese auf Wunsch in einer All-in-One-Behandlung durchführen, um Ihnen zusätzlichen Stress und Termine zu ersparen.

Wir versichern Ihnen: Unsere Praxis unternimmt alles, um Ihnen die Bedenken gegen eine OP zu nehmen, wir klären Sie auf und erklären Ihnen in Ruhe die Notwendigkeit des Eingriffs. Wir helfen Ihnen mit unserer 3-Stufenbehandlung, Angst und Stress abzubauen.

3 – Stufenbehandlung von Dr. P

1.

Erstes Kennenlerngespräch

  1. Wünsche und Ängste analysieren

  2. Erstuntersuchung

  3. Vorstellung der Therapiemöglichkeiten

  4. Erklärung des Ablauf

2.

Vollnarkose

 

  1. Professionell überwachte Vollnarkose

  2. Schmerzfreie Behandlung

  3. Ergebnisgespräch

3.

Nachsorge

 

  1. Individuelles Nachsorgegespräch
    für jeden Patienten

  2. Hygiene- und Verhaltenshinweise,
    um das optimale Ergebnis zu erreichen und zu halten

Vollnarkose speziell für Angstpatienten.

Um auch überängstlichen Patienten eine zahnmedizinisch notwendige Zahnbehandlung ermöglichen zu können, pflegen wir die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anästhesisten-Team, dass die Einleitung einer Kurzzeit- oder Vollnarkose vornimmt und den Ablauf streng kontrolliert. In der Kurzzeitnarkose können wir die Narkosetiefe optimal steuern, die Aufwachphase ist deutlich verkürzter.

Dr. Parusel & Kollegen - Zahnarztzentrum in Salzgitter

Eine Vollnarkkose in unserem Zahnzentrum in Salzgitter kann bei folgenden Behandlungen durchgeführt werden:

Was muss ich vor und nach einer Vollnarkose beachten?

  • Für die Durchführung ist unser Anästhesie-Team zuständig. Unterstützend kommt eine Anästhesie­schwester dazu, gemeinsam überwachen sie den Narkoseablauf und die Vitalfunktionen.
  • Am Narkosetag sollten Sie mindestens 6 Stunden nüchtern sein. Weder ein Schluck Wasser, das Lutschen von Bonbons, das Kauen von Kaugummis sind erlaubt!
  • Nach Möglichkeit sollte vor der Vollnarkose nicht geraucht werden.
  • Bitte tragen Sie bequeme Kleidung.
  • Sie sollten sich am Narkosetag von einem Bekannten oder Angehörigen in die Praxis begleiten und abholen lassen. Sie dürfen direkt nach einer Narkose nicht selbst Auto­fahren oder allein nach Hause gehen.
  • Zu Hause sollten Sie ebenfalls nach der Narkose nicht allein gelassen werden, falls es zu unerwarteten Nebenwirkungen kommen sollte.
  • Nehmen Sie sich für den Rest des Tages frei. Eine Narkose wirkt noch einige Stunden nach.
  • Die meisten Patienten vertragen eine Narkose ohne große Schwierigkeit. Es kommt selten zu Übelkeit und Erbrechen.

Welche Untersuchungen sind vor der Vollnarkose erforderlich?

Zahnärztlicher Befund. Vor Beginn der Behandlung ist ein genauer Befund des Gebisszustandes notwendig. Dazu erstellen wir Röntgenbilder oder Situationsmodelle des Ober- und Unterkiefers, um einen individuellen Therapieplan herzustellen.

Allgemeinärztlicher Befund. Vor jeder Vollnarkose händigen wir Patienten einen Fragebogen aus, den sie mit dem zuständigen Hausarzt bzw. Internisten ausfüllen können. Darin werden Angaben über den allgemeinen Gesundheitszustand, Lungenfunktion und Herz-Kreislauf-Funktion festgehalten. Außerdem geben wir Ihnen ein Aufklärungsblatt zur Vollnarkose mit (Formular-Download im Servicebereich).

Worauf ist beim Einsatz einer Vollnarkose zu achten?

Neben der individuellen Diagnose, den Befunden aus den digitalen Röntgenaufnahmen und Ihrem persönlichen Behandlungsplan spielen gerade mit Blick auf die oben genannten Fallmöglichkeiten die ausführliche Beratung und Aufklärung wichtige Rollen. Liegen chronische Erkrankungen vor, gehören auch Angaben zur regelmäßigen Medikation in unsere Patientenunterlagen.

Nach einer Behandlung unter Vollnarkose verbleiben Sie während der Aufwachphase zur Sicherheit einige Zeit bei uns. Erst wenn Sie wieder stabil genug sind, können Sie in Begleitung unsere Praxis verlassen.

Stressfrei abschalten. Weitere Narkoseformen

Lokale Betäubung zur Schmerz­aus­schal­tung.

Um Schmerzfreiheit zu schaffen, ist eine lokale Betäubung notwendig. Manche Patienten haben Spritzen­angst. Hiergegen gibt es Mittel, die die nachfolgende Injektion angenehmer gestalten, z. B. durch Oberflächen­anästhesie wie Betäubungssprays oder -pasten (in unserer Kinderbehandlung auch unter „Coca-Cola-Gel“ bekannt). Man verspürt bei der anschließenden Injektion lediglich ein leichtes Druckgefühl. Die Wirkung tritt sofort ein. Wir setzen dann Infiltrations­anästhesie direkt am Zahnfleisch des betroffenen Zahns, Leitungs­anästhesie nahe des Nervs oder die Intraligamentäre Anästhesie (Peripress-Technik) ein. Bei dieser Technik gehen wir sehr behutsam vor und verwenden besonders dünne Nadeln, die direkt in den Zahnhalte­apparat des zu behandelnden Zahnes, zwischen Zahnwurzel und Knochen, gesetzt werden. Dadurch wird die Anästhesie­tiefe verstärkt und die Dauer so verkürzt, dass diese nach relativ kurzer Zeit nach dem Eingriff nachlässt.

Audioanalgesie. Weil Lieblingsmusik beruhigend wirkt.

Wissenschaftliche Tests haben erwiesen, dass Musik schmerz- und angstlindernd wirkt. Sie dürfen gerne Ihre Lieblings­musik mitbringen. Statt OP-Instrumente vernehmen Sie klassische oder andere Entspannungs­musik, die nachweislich eine beruhigende Auswirkung auf Atmung, Herz, Kreislauf und Psyche hat.

Terminwunsch, Fragen, Anregungen? Nehmen Sie Kontakt auf

ZAHNZENTRUM
Dr. Parusel MVZ GmbH

Reppnersche Straße 1
38226 Salzgitter

Tel.: 05341 409 89 34

Mail: info@doktor-p.de

Unsere Öffnungszeiten

Mo-Do 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Fr 8 - 13 Uhr

Bitte rechnen Sie 2 plus 3.

Sie haben die Möglichkeit, sich mit uns über unser Kontakt­­formular in Verbindung zu setzen und hierüber auch Termine anzufragen. Zur Nutzung unseres Kontakt­­formulars benötigen wir von Ihnen die als Pflicht­felder markierten Daten. Diese Daten ver­wenden wir auf Grund­lage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, um Ihre Anfrage zu be­ant­worten und um Ihren Termin­­wunsch bestätigen zu können. Ihre Daten werden nur zur Beant­wortung Ihrer Anfrage ver­arbeitet. Wir löschen Ihre Daten, sofern diese nicht mehr erforder­lich sind und keine gesetz­lichen Auf­­be­wahrungs­­­pflichten ent­gegen­stehen.