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Ratenzahlung für DEN PATIENTEN

DAS ZAHNZENTRUM DR. PARUSEL IST EBENSO IN FINANZIELLER HINSICHT IHR PARTNER


Vertrauen, Tradition, Innovation – Seit über 70 Jahren


Mit einer Ratenzahlung beim Zahnarzt keine wichtigen Behandlungen mehr verpassen.
Ein regelmäßiger Besuch beim Zahnarzt ist wichtig, damit die Mundgesundheit gewährleistet bleibt. Dabei kann auch immer eine größere Behandlung notwendig sein, um sein strahlendes Lächeln zu behalten beziehungsweise es wiederzuerlangen. Kommt man in diesem Zusammenhang in die Verlegenheit, dass dies nicht oder nur zum Teil vom Kostenträger übernommen wird, bestehen verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung, etwa ein Zahlungsziel oder eine Ratenzahlung beim Zahnarzt.

Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht alles

Leider übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in der heutigen Zeit nicht mehr alle Leistungen. Das betrifft auch solche Behandlungen, die notwendig oder gewollt sind. In der Folge müssen gewisse Anwendungen teilweise oder ganz von den Patienten selbst bezahlt werden. So wird etwa eine professionelle Zahnreinigung von der GKV in der Regel nicht übernommen. Und beim Zahnersatz gibt es normalerweise nur einen Zuschuss, wobei dieser höher ausfallen kann, wenn man über ein Bonusheft verfügt und regelmäßig in Behandlung ist. Entscheidet man sich für Leistungen, die überhaupt nicht von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden, wie zum Beispiel Gold- oder Keramikimplantate, muss man diese sogar komplett selber bezahlen, was mit einer Ratenzahlung beim Zahnarzt aber in der Regel problemlos ist.

Wir helfen Ihnen von Anfang an

Viele der notwendigen Leistungen erfordern es, dass diese vor der Behandlung von der GKV genehmigt werden, damit es die höchstmöglichen Zuschüsse gibt. Wir vom Zahnzentrum Dr. Parusel & Kollegen in Salzgitter stehen Ihnen ab dem ersten Schritt beratend und helfend zur Seite. Neben dem, dass wir Sie umfänglich darüber aufklären, welche Behandlungen nötig sind, zeigen wir Ihnen ebenso auf, wie Sie bei Ihrer Krankenkasse den jeweiligen Zuschuss beantragen und wie eine Ratenzahlung beim Zahnarzt funktioniert. Ebenso helfen wir Ihnen, falls es Probleme mit Ihrem Kostenträger geben sollte, indem wir Ihnen Tipps geben oder wir mit diesem für Sie direkt in Kontakt treten. Auch, falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, sind wir für Sie da, wenn es um deren Anteil geht. Somit können Sie sich ganz auf ihre Zahngesundheit konzentrieren und müssen sich nicht noch zusätzlich mit bürokratischen Dingen aufhalten.

Ein großzügiges Zahlungsziel für Sie

Wenn Sie von uns behandelt werden, klären wir Sie von Anfang an ausführlich darüber auf, was gemacht werden muss, außerdem, welche Kosten auf Sie zukommen können und wie eine Ratenzahlung beim Zahnarzt vonstattengeht. So wissen Sie gleich, womit Sie rechnen können. Sollte in Bezug auf den finanziellen Teil der Behandlung nicht alles von Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, profitieren Sie bei unseren privaten Leistungen von einem großzügigen Zahlungsziel, das 28 Tage beträgt. Somit haben Sie vier Wochen Zeit, Ihre Rechnung ohne Hast und Hektik zu begleichen.

Mit Ratenzahlung sind auch umfangreichere Behandlungen finanziell kein Problem

Sollten Ihnen die 28 Tage nicht ausreichen, weil Sie im Moment gerade mit einem finanziellen Engpass zu tun haben oder es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich ist, den Betrag innerhalb dieser vier Wochen zu bezahlen, hilft Ihnen unser erfahrener und zuverlässiger Factoring-Partner BFS health finance in Bezug auf eine Ratenzahlung beim Zahnarzt, mit dem Sie gemäß Ihrer Möglichkeiten ein individuelles Zahlungsziel vereinbaren können.

Finanzielle Flexibilität, damit die Zahngesundheit an erster Stelle steht

Probleme im Mundbereich gehen auch immer mit einer Einschränkung der Lebensqualität einher - sei es in gesundheitlicher oder ästhetischer Hinsicht. Daher ist es wichtig, sich stets um seine Zähne zu kümmern. Bei uns sind Sie in den besten Händen und bekommen eine hervorragende Behandlung. Damit die Finanzen dabei nicht im Wege stehen, bieten wir Ihnen sowohl ein Zahlungsziel als auch eine Finanzierung an. Somit müssen Sie keine notwendige Behandlung aufschieben oder gar auf eine solche verzichten.

Stressfrei abschalten. Unsere Narkoseformen

Lokale Betäubung zur Schmerz­aus­schal­tung.

Um Schmerzfreiheit zu schaffen, ist eine lokale Betäubung notwendig. Manche Patienten haben Spritzen­angst. Hiergegen gibt es Mittel, die die nachfolgende Injektion angenehmer gestalten, z. B. durch Oberflächen­anästhesie wie Betäubungssprays oder -pasten (in unserer Kinderbehandlung auch unter „Coca-Cola-Gel“ bekannt). Man verspürt bei der anschließenden Injektion lediglich ein leichtes Druckgefühl. Die Wirkung tritt sofort ein. Wir setzen dann Infiltrations­anästhesie direkt am Zahnfleisch des betroffenen Zahns, Leitungs­anästhesie nahe des Nervs oder die Intraligamentäre Anästhesie (Peripress-Technik) ein. Bei dieser Technik gehen wir sehr behutsam vor und verwenden besonders dünne Nadeln, die direkt in den Zahnhalte­apparat des zu behandelnden Zahnes, zwischen Zahnwurzel und Knochen, gesetzt werden. Dadurch wird die Anästhesie­tiefe verstärkt und die Dauer so verkürzt, dass diese nach relativ kurzer Zeit nach dem Eingriff nachlässt.

Audioanalgesie. Weil Lieblingsmusik beruhigend wirkt.

Wissenschaftliche Tests haben erwiesen, dass Musik schmerz- und angstlindernd wirkt. Sie dürfen gerne Ihre Lieblings­musik mitbringen. Statt OP-Instrumente vernehmen Sie klassische oder andere Entspannungs­musik, die nachweislich eine beruhigende Auswirkung auf Atmung, Herz, Kreislauf und Psyche hat.

Terminwunsch, Fragen, Anregungen? Nehmen Sie Kontakt auf

ZAHNZENTRUM
Dr. Parusel MVZ GmbH

Reppnersche Straße 1
38226 Salzgitter

Tel.: 05341 409 89 34

Mail: info@doktor-p.de

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Fr 8 - 13 Uhr

Was ist die Summe aus 4 und 9?

Sie haben die Möglichkeit, sich mit uns über unser Kontakt­­formular in Verbindung zu setzen und hierüber auch Termine anzufragen. Zur Nutzung unseres Kontakt­­formulars benötigen wir von Ihnen die als Pflicht­felder markierten Daten. Diese Daten ver­wenden wir auf Grund­lage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, um Ihre Anfrage zu be­ant­worten und um Ihren Termin­­wunsch bestätigen zu können. Ihre Daten werden nur zur Beant­wortung Ihrer Anfrage ver­arbeitet. Wir löschen Ihre Daten, sofern diese nicht mehr erforder­lich sind und keine gesetz­lichen Auf­­be­wahrungs­­­pflichten ent­gegen­stehen.